- Rund ums Thema Hygiene und Co.(-rona)
- Schnell- & PCR-Testmöglichkeiten im Landkreis Miltenberg
- Hygienestandards: Reinigung
- Standards für Geschirr/Gläser/Besteck/Wäsche
- Sondervereinbarung Corona (zus. zu AGB)
HYGIENE wird bei uns weiterhin groß geschrieben.
Wir bitten weiterhin darum, sich vor der jeweiligen Veranstaltung freiwillig zu (schnell)testen, und wir werben explizit auch weiterhin für das Impfen. Wir appelieren vielmehr an die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen!
Die Dienstleister (vor allem Caterer und Servicepersonal) bitten wir, weiterhin alle bisherigen Hygieneregeln wie das Tragen einer medizinischen, oder besser: FFP2 Maske zu beachten.
Bleiben Sie gesund und bitte - vor allem - lassen Sie sich (auch da es noch keine zuverlässige Therapie der vielfältigen Covid19 Erkrankung gibt) im Interesse aller impfen!
Auf dass dieser Corona-Spuk endlich bald ein komplettes Ende finden möge!
Andrea Stahl
Die Zeit der kostenlosen Tests für Menschen, die sich hättten impfen lassen können, ist auch im Landkreis Miltenberg passé. Kostenlose Tests gibt es weiterhin für berechtigte Personengruppen - dazu zählen: Kinder bis 18 Jahre, Personen, die Kontakt mit Infizierten hatten (Nachweis erforderlich), Personen, die sich krankheitsbedingt nicht impfen lassen können usw.(Ausführliche Details s. weiter unten)
Informationen zu PCR Tests, kostenlosen wie kostenpflichtigen Schnelltests, Berrechtigungen usw. usw auf den Corona-Seiten des Landratsamtes Miltenberg.
Für problemloses Auffinden der Schnelltest-Möglichkeiten in ganz Deutschland steht Ihnen das Tool mein-apothekenmanager.de zur Verfügung.
Bei uns kommen in den WC und Service Bereichen ausschließlich Einweg-Papierhandtücher zum Einsatz.
Für persönliche Schutzmaßnahmen der Gäste und der Dienstleister stehen zusätzlich zu den Seifenspendern noch mehrere große Desinfektionsmittel-Handspender bereit (an den WCs, am Eingang, im Catering- und Allgemeinbereich) bereit.
Aushänge zu Hygienemaßnahmen wie richtiges Händewaschen etc. sind an den Waschbecken angebracht.
Nach jeder Veranstaltung werden alle benutzen Bodenflächen gereinigt, die Holzböden mit Schmierseife, die Fliesen, Linoleum- und Gastroböden mit jeweils geeigneten Reinigern.
Alle benutzten Tische werden ebenfalls Feuchtreinigern abgewischt.
Alle Arbeits-Oberflächen, Regalflächen, Spülbecken, Abtropfbereiche sowie Innenräume der Kühlschränke und Kühltheke im Getränke- und Gastrobereich werden zwischen zwei Veranstaltungen feucht mit Flächendesinfektionsmitteln gereinigt.
Sämtliche Türklinken und Handläufe (auch Treppen und Geländer) werden zwischen zwei Veranstaltungen feucht mit Flächendesinfektionsmitteln gereinigt.
Alle Oberflächen in den WCs, also auch die Innenseiten der WC-Wände, geflieste Wände, Waschtische, Türklinken und selbstverständlich alle Flächen der WCs und Urinale werden mit geeigneten Flächendesinfektionsmitteln und (Einweg-)Tüchern zwischen zwei Veranstaltungen gereinigt.
Zusätzlich werden – je nach Bedarf – Staub gewischt, Spinnweben entfernt, Fenster geputzt usw.
Die komplette Unterhaltsreinigung zwischen zwei Veranstaltungen nimmt ca. 8-10 Stunden in Anspruch.
Für die Reinigung der Gläser, Geschirr und Besteck usw. werden die beiden Gastro-Spülmaschinen (75 Grad C) oder die normale Haushaltsmaschine (regulierbar) eingesetzt. Im Einzelfall kann auch per Hand vor- oder nachgespült werden. Auf jeden Fall wird hierbei ebenfalls warmes Wasser mit Spülmittel genutzt (auch beim Spülbecken der Zapfanlage).
Bei händischem Vor-/Nach-Polieren kommen waschbare Poliertücher zum Einsatz, die nach jeder Feier komplett ausgetauscht und gereinigt werden.
Sämtliche gereinigten Geschirr-, Gläser- und Besteckteile werden zwischen den Veranstaltungen in HACCP-konformen Transport-Behältnissen und in staubsicheren, abwischbaren Schränken aufbewahrt.
In den Service-/Spülbereichen stehen den Servicekräften separate Handwaschbecken mit Seife, Desinfektionsspendern und Einweghandtüchern zur Verfügung.
Ob Menagen, gemeinschaftlich genutzte Milchkännchen, Zuckerstreuer etc. auf den Tischen genutzt werden, bleibt dem jeweiligen Veranstalter überlassen. Hier können auch Einwegprodukte zum Einsatz kommen. Speise- und Getränkekarten sind in jedem Fall Einwegartikel.
Auch durch uns bereitgestellte Spülschwämme und Spültücher sind nur für eine Feier im Einsatz.
Sämtliche Tischwäsche und Damast-Servietten werden nur einmalig verwendet und zwischen den Veranstaltungen professionell gereinigt, und separat hygienisch abgepackt angeliefert.
Momentan gibt es keine weiteren Zusatzvereinbarungen in den AGB. Diese Notwendigkeit entfiel mit den Lockerungen seit 19. März 2022.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass Einschränkungen wie z.B. die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-/Nasenschutzes auf dem Gang zum WC o.ä. auch in der Zukunft keinen 'außergewöhnlichen' Stornierungsgrund darstellen.
Als einzigen Punkt haben wir folgenden Lockdown-Passus nunmehr standardmäßig in die Vertrags-ABB aufgenommen:
Unter AGB # 2:
<...> Im Falle eines behördlich angeordneten Lockdowns (z.B. wegen Pandemie) wird die Anzahlung abzüglich der Aufwandsentschädigung (200€) innerhalb von 2 Wochen nach der ursprünglich geplanten Veranstaltung zurückerstattet.